ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Parkhaus
Schützenmatte
Bruchstrasse 10
Luzern

1. ALLGEMEINES

1.1 Betreiberin des Parkhauses ist die smeyers AG, Seetalstrasse 185, 6032 Emmen.

1.2 Das Parkhaus ist in der Regel 24 Stunden an 365 Tagen geöffnet.

1.3 Das Parkhaus ist videoüberwacht. Die Überwachungsbilder können aufgezeichnet werden.

1.4 Den Anweisungen der Betreiberin ist in jedem Fall Folge zu leisten.

1.5 Für Dauermieter finden ausschliesslich die im Mietvertrag festgelegten Bedingungen Anwendung.

 

2. BENUTZUNG DES PARKHAUSES

2.1 Das Parkhaus ist ausschliesslich zum Abstellen von Motorfahrzeugen (Personenwagen) mit einem gültigen Kontrollschild bestimmt.

Motorräder, Fahrräder, Lastwagen, Anhänger, Camper, Wohnwagen und übergrosse Fahrzeuge sind nicht erlaubt.

 

2.2 Fahrzeuge sind ausschliesslich in den markierten Parkflächen abzustellen:

- Gelb markierte Plätze im 2. UG und Zwischengeschoss sind ausschliesslich für Dauermieter.

- Weiss markierte Plätze sind für Besucher und externe Nutzer.

 

2.3 Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

2.4 Das Waschen, Reparieren oder Betanken von Fahrzeugen ist untersagt.

2.5 Brüske Fahrmanöver (z. B. Kavalierstart) sind verboten.

2.6 Die Kosten für das Entfernen von Verunreinigungen und Reifenspuren werden dem Verursacher belastet.

2.7 Flyer oder Werbematerial im Parkhaus oder an Fahrzeugen zu verteilen, ist verboten.

2.8 Es gelten die Verkehrsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetz.

 

3. EIN- UND AUSFAHRT / BEZAHLUNG

3.1 Die Einfahrt erfolgt mittels Kurzparkticket oder Dauerkarte.

3.2 Die Ausfahrt erfolgt nur, wenn das zuvor bezogene Parkticket nach Bezahlung an der Kasse entwertet wurde.

3.3 Bei einer nicht ordnungsgemässen Ausfahrt (z. B. „Nachfahren“ bei offener Schranke) wird eine Umtriebsgebühr von mindestens CHF 200.00 fällig.

3.4 Beim Verdacht einer Erschleichung einer Leistung werden die Umtriebsgebühren sowie die genaue Parkzeit dem Benutzer in Rechnung gestellt.

 

4. HAFTUNG

4.1 Die Parkplätze sind nicht lückenlos überwacht.

4.2 Die Fahrzeuge sind vom Benutzer abzuschliessen.

4.3 Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Schäden oder Verluste.

 

5. BESCHÄDIGUNGEN AN EINRICHTUNGEN

5.1 Sachbeschädigungen werden in der Regel strafrechtlich verfolgt.

5.2 Beschädigungen an der Schranke sind vollumfänglich vom Verursacher zu tragen.

5.3 Zusätzliche Umtriebsschädigungen werden mit einem Bussgeld von mindestens CHF 200.00 belastet.

 

6. VERSTOSS GEGEN DIE PARKHAUSORDNUNG

6.1 Bei Verstössen (z. B. Nichtbezahlung der Parkgebühren) kann die Betreiberin ein Hausverbot aussprechen und die Einfahrt verweigern.

6.2 Bei Verstössen der Gesetzliche Vorschriften (z. B. Strassenverkehrsgesetz) werden zur Anzeige gebracht.

 

7. VIDEOÜBERWACHUNG UND NUMMERNSCHILDERKENNUNG

7.1 Besucher werden durch Hinweisschilder darauf aufmerksam gemacht, dass das Parkhaus videoüberwacht wird.

7.2 Videoaufzeichnungen können gespeichert und im Falle von Rechtsverstössen den Behörden übergeben werden.

7.3 Die Aufnahmen werden gegen unbefugten Zugriff geschützt und nach gesetzlichen Fristen gelöscht.

 

8. DATENSCHUTZERKLÄRUNG

8.1 Durch die Nutzung des Parkhauses erklären sich die Benutzer mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten gemäss gesetzlichen Bestimmungen einverstanden.

8.2 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Luzern.