Digitales NDA
Vertraulichkeits-
Erklärung
Bitte bestätigen Sie zuunterst die nachfolgende Vereinbarung. Vielen Dank.
Zwischen
smeyers AG
Immobilien Management
Seetalstrasse 185a
6032 Emmen
(nachfolgend "Makler" genannt)
und
Ihnen
(nachfolgend "Interessent" genannt)
Betreffend dem im Austausch stehenden Anlageobjekt (nachfolgend "Liegenschaft" genannt).
Ausgangslage & Zweck
Der Makler stellt dem Interessenten vertrauliche Informationen, Unterlagen und Daten (z.B. detailliertes Exposé, Mieterspiegel, Grundbuchauszüge, Finanzdaten) bezüglich der oben genannten Liegenschaft zur Verfügung. Dies dient ausschliesslich dem Zweck der Prüfung eines möglichen Kaufes dieser Liegenschaft durch den Interessenten.
Vertraulichkeit
Der Interessent verpflichtet sich:
- Alle erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
- Diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weiterzugeben. Ausnahme: Weitergabe an berufsmässig zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z.B. Banken zur Finanzierungsprüfung, Steuerberater, Anwälte), sofern diese vom Interessenten auf die Vertraulichkeit hingewiesen werden.
- Die Informationen nicht für andere Zwecke als die Kaufprüfung zu verwenden.
Kontaktverbot (Umgehungsverbot)
Der Interessent verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Kontakt mit dem Eigentümer/Verkäufer der Liegenschaft, dessen Vertretern, der Verwaltung oder den Mietern aufzunehmen, es sei denn, der Makler hat hierzu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt. Alle Besichtigungen und Verhandlungen laufen ausschliesslich über den Makler.
Provisionsanspruch / Kundenschutz
Der Interessent anerkennt, dass ihm die Liegenschaft durch den Makler nachgewiesen wurde. Sollte der Interessent (oder eine ihm wirtschaftlich oder familiär nahestehende Person/Gesellschaft) die Liegenschaft erwerben, anerkennt er die Kausalität der Tätigkeit des Maklers für den Vertragsabschluss. Dies gilt auch, wenn der Kaufvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt oder zu geänderten Konditionen abgeschlossen wird.
Rückgabe und Vernichtung von Unterlagen
Kommt kein Kaufvertrag zustande oder fordert der Makler dies an, hat der Interessent alle erhaltenen Unterlagen (physisch und digital) unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben.
Datenschutz
Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage beim Makler gespeichert werden. Eine Weitergabe an den Eigentümer erfolgt nur im Rahmen konkreter Kaufabsichten.
Schlussbestimmungen
- Haftung: Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Eigentümer stammenden Angaben in den Unterlagen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.